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Dauer: ca. 3 bis 4 Jahre (im Verein)
Voraussetzungen:
Mindestalter:
Ausbildungsbeginn 14 Jahre, Scheinausstellung 16 Jahre.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:
Bei bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen beträgt die Dauer ihrer Gültigkeit für Luftfahrzeugführer die keine JAR-FCL-Lizenz besitzen 24 Monate.
Danach:
Gültigkeit bis zum 30. Lebensjahr: 60 Monate,
bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate, ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate.
Ausbildung:
Theorie:
80 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik), Aerodynamik, Verhalten in bes. Fällen, menschliches Leistungsvermögen.
Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkausbildung.
Der Theorieunterricht wird in 14-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt.
Die Theorie wird bei uns im Verein in den Wintermonaten durchgeführt.
Praxis:
25 Flugstunden, davon mind. 15 Std. Solo
darin enthalten:
- 60 Starts/Landungen, davon 20 Alleinstarts/Ldg.
- 3 Landungen mit oder ohne FLuglehrer auf mind. einem weiteren Flugplatz
- mind. eine Aussenlandeübung mit Fluglehrer
- 50 km Streckenflug im Alleinflug nach bestandener theoretischen Prüfung
- eine praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen
Ausbildungsdauer: max. 4 Jahre
Gültigkeit der Lizenz: unbegrenzt.
Die Rechte der eingetragenen Klassenberechtigung dürfen ausgeübt werden wenn:
- gültiges Tauglichkeitszeugnis mitgeführt wird
- Innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen wurde:
25 Starts, darin enthalten 5 Starts je Startart.
Fehlende Starts sind mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen.
- bei Klassenberechtigung TMG (Reisemotorsegler):
entweder Überprüfungsflug mit amtl. Prüfer oder
- 12 Flugstunden auf SEP, TMG oder UL darin enthalten auf TMG (Reisemotorsegler)
- 12 Starts und Landungen
- 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
- 1 Übungsflug mit Fluglehrer von mind. 1 Stunde
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