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Segelflug
Wichtige Informationen für alle, die mit dem Segelfliegen beginnen möchten oder schon länger dabei sind. Hier findet ihr auch die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Gültigkeit eurer Lizenz.

Dauer: ca. 3 bis 4 Jahre (im Verein)

Voraussetzungen:
Mindestalter:
Ausbildungsbeginn 14 Jahre, Scheinausstellung 16 Jahre.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Gültigkeitsdauer Tauglichkeitszeugnis Klasse II:

Bei bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellten Tauglichkeitszeugnissen beträgt die Dauer ihrer Gültigkeit für Luftfahrzeugführer die keine JAR-FCL-Lizenz besitzen 24 Monate.

Danach:
Gültigkeit bis zum 30. Lebensjahr: 60 Monate,
bis zum 50. Lebensjahr 24 Monate, ab dem 51. Lebensjahr: 12 Monate.

Ausbildung:

Theorie:
80 Stunden in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, allgemeine Flugzeugkenntnisse (Technik), Aerodynamik, Verhalten in bes. Fällen, menschliches Leistungsvermögen.
Zusätzlicher Unterricht: Sprechfunkausbildung.
Der Theorieunterricht wird in 14-tägigen Vollzeitlehrgängen erteilt.

Die Theorie wird bei uns im Verein in den Wintermonaten durchgeführt.

Praxis:
25 Flugstunden, davon mind. 15 Std. Solo
darin enthalten:

  • 60 Starts/Landungen, davon 20 Alleinstarts/Ldg.
  • 3 Landungen mit oder ohne FLuglehrer auf mind. einem weiteren Flugplatz
  • mind. eine Aussenlandeübung mit Fluglehrer
  • 50 km Streckenflug im Alleinflug nach bestandener theoretischen Prüfung
  • eine praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen

    Ausbildungsdauer: max. 4 Jahre

Gültigkeit der Lizenz: unbegrenzt.

Die Rechte der eingetragenen Klassenberechtigung dürfen ausgeübt werden wenn:

  • gültiges Tauglichkeitszeugnis mitgeführt wird
  • Innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen wurde:
    25 Starts, darin enthalten 5 Starts je Startart.
    Fehlende Starts sind mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen.
  • bei Klassenberechtigung TMG (Reisemotorsegler):
    entweder Überprüfungsflug mit amtl. Prüfer oder
  • 12 Flugstunden auf SEP, TMG oder UL darin enthalten auf TMG (Reisemotorsegler)
  • 12 Starts und Landungen
  • 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
  • 1 Übungsflug mit Fluglehrer von mind. 1 Stunde
   
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