|
|
|
Erwerb der F-schlepp Berechtigung
|
|
| Was muss man machen, um ein Segelflugzeug hinter sich her ziehen zu dürfen und welche Voraussetzungen muss man erfüllen? |
|
|
|
|
 |
|
|
Voraussetzungen:
- PPL-A oder PPL-N
- mind. 30 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
- mind. 5 Flugstunden auf dem Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll (Schulung erfolgt auf Piper PA 18)
Praktische Ausbildung:
- 5 F-Schlepps unter Aufsicht eines Fluglehrers ohne Beanstandungen (innerhalb der letzten 6 Monate vor Stellung des Antrags auf Erteilung der Schleppberechtigung)
- für Bewerber ohne PPL-C zusätzlich 5 F-Schlepps im Segelflugzeug
- Zeitdauer: ca. 1/2 Tag
Die Schleppberechtigung wird in den Luftfahrerschein eingetragen.
Die Rechte aus einer im Luftfahrerschein eingetragenen Schleppberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens 5 Schleppflüge innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt hat. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen erneut 5 F-Schlepps in Begleitung eines Fluglehrers absolviert werden. |
|
|
| |
|
|
|
|