Richthofen-Logo
Google
 
Home Ausbildung Weiterbildung Lehrer PPL national
Ausbildung zur Lehrberechtigung national
Wenn ein Vereinsmitglied Motorfluglehrer werden möchte, unterstützt der Verein ihn möglicherweise bei der Ausbildung. Dafür muss sich das Mitglied dann bereiterklären eine Schulungstätigkeit im Verein zu übernehmen.

Fachliche Voraussetzungen nach § 88(1):

  • PPL nach JAR-FCL 1 oder Erlaubnis für Privatflugzeugführer mit Klassenberechtigung
    bis 2.000 kg
  • eine praktische Tätigkeit als Flugzeugführer
  • Teilnahme an einem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang; der Ausbildungslehrgang muss einen zusammenhängenden Abschnitt von mindestens 2 Wochen Dauer enthalten und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
  • eine an den Ausbildungslehrgang anschließende, erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht eines hierfür anerkannten Fluglehrers.

Praktische Voraussetzungen

vor Beginn des Lehrgangs
  • mindestens 200 Flugstunden PIC, davon können bis zu 50 Std. auf Hubschrauber, Segelflug oder RMS ersetzt werden

Prüfung:

Theoretische und praktische Prüfung im Ausbildungslehrgang gem. § 88a Abs. 3
nach momentanem Stand darf der Fluglehrer "national" nur für den Erwerb der nationalen Lizenz ausbilden. Wir werden hierzu mehr Infos bereitstellen sobald wir sie haben.

Gültigkeit / Verlängerung (§ 96 Abs. 4):

  • drei Jahre
  • bei Erfüllung von 2 der 3 nachfolgenden Voraussetzungen vor Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit:
  • 10 Flugstunden oder 60 Flüge als Fluglehrer oder Prüfer
  • Teilnahme an einem amtlich anerkannten Fortbildungslehrgang für Fluglehrer
  • erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsprüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf
   
Fluggruppe JG 71 „R” e.V. All rights reserved. Impressum
Site by Henning and Holger